Private Zusatzversicherung

Was bieten private Krankenzusatzversicherungen?

Private Krankenzusatzversicherungen sind speziell darauf abgestimmt, den Schutz der gesetzlichen Versicherung zu ergänzen. Die unten aufgeführten Versicherungsunternehmen bieten unter anderem auch spezielle Tarife für die ärztliche Akupunktur und ärztliche chinesische Arzneitherapie (oft auch für andere Naturheilverfahren und Homöopathie) an.
Wichtig: Patienten sollten beim Abschluss von privaten Zusatzversicherungen unbedingt darauf achten, dass tatsächlich Privatarztrechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet werden. Die GÖÄ regelt Abrechnung sämtlicher medizinischer Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Häufig werden ohne den Sachverhalt exakt zu erläutern etwas günstigere Verträge angeboten, die als Leistung zwar Naturheilverfahren beinhalten, aber nur nach der für Ärzte nicht anwendbaren Gebührenordnung für Heilpraktiker!

Was ist beim Vertragsabschluss zu beachten?

Jeder Versicherungsanbieter privater Zusatzversicherungen definiert genau, was sein Vertragspartner in Anspruch nehmen kann und was nicht. Grundsätzlich gilt: Jede Behandlung muss medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, die Kosten einer alternativen Therapie dürfen nicht die einer vergleichbaren Behandlung der konventionellen Medizin überschreiten. Zum Aufnahmeprozedere beim Vertragsabschluss gehört häufig ein Fragenkatalog zu Vorerkrankungen und Behandlungen. Die Versicherung darf die Aufnahme wegen Vorerkrankungen verweigern oder mit Risikozuschlägen und Wartezeiten versehen. Wir empfehlen eine Vorabanfrage bei einem unabhängigen Versicherungsmakler, der Ihnen ohne Ihre Daten an eine Versicherung weiterzuleiten schon Auskunft über evtl Einschränkungen z. B. aufgrund des aktuellen Gesundheitszustands oder der vorliegenden Vorerkrankungen geben kann. Wenn der Patient direkt bei der Versicherung einen Fragebogen einreicht, können die Daten dort gespeichert werden und bei einer weiteren Anfrage ( z. B. Lebensversicherung) herangezogen werden.

Welche Versicherung bietet was genau?

Die verschiedenen Modelle und Tarife der Versicherungsunternehmen erscheinen kompliziert und wirken unübersichtlich – die Frage für den Patienten ist immer: welche Versicherung passt zu mir und meinen Vorstellung und Bedürfnissen im Rahmen von ärztlichen Behandlungen; kann ich mich alleine versichern, oder muss ich Familienangehörige (z.B: Mutter und Kind) mitversichern,; was genau erstattet welche Versicherung in welchem Fall und wie viel zahlt sie pro Jahr maximal ? Da sich alleine inzwischen kaum jemand mehr in diesem Angebots- und Tarifdschungel zurecht findet, empfiehlt Ihnen die DÄGfA , einen unabhängigen Versicherungsmakler zu kontaktieren, der für Patienten gerne kostenlos und unverbindlich und ohne Übermittlung von „intimen“ Daten eine Voranfrage bei passenden Versicherungen stellt. (Berufsverband der Akupunkturärzte)

Diese Fragen gilt es zu stellen:

  • Wird ein Tarif angeboten, in dem ärztliche Akupunktur und ärztliche Chinesische Arzneitherapie versichert sind?
  • Wird im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erstattet?
  • Kann dieser auch als Einzelvertrag z.B nur ein Erwachsener der Familie oder für nur ein Kind abgeschlossen werden?
  • Was wird geleistet? Ausschließlich Schmerzakupunktur?
  • Sind die naturheilkundlichen Arznei- und Heilmittel, die im Rahmen der chinesischen Arzneitherapie verordnet werden mit erstattungsfähig?
  • Erfolgt auch eine Leistung bei ärztlicher Akupunkturtherapie wenn es sich nicht unbedingt um Schmerztherapie handelt z. B. bei Schlafstörungen oder Allergien?
  • Gibt es Erstattungsbegrenzungen? Wenn ja welche? in welchem Zeitraum? Wieviel Prozent der Rechnung wird erstattet? Wartezeiten?
  • Gibt es eine Obergrenze für die erstatteten Sitzungen pro Jahr?

Wenn Sie mehr als nur die Akupunktur und Chinesische Arzneitherapie versichern wollen:

Welche anderen alternativmedizinische Verfahren und Leistungen sind außerdem mitversichert, was fällt unter den Versicherungschutz? Fallen unter den Versicherungsschutz die Aufwendungen, die nicht unter die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherungen fallen, wie z.B. naturheilkundlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im Hufeland- Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen und die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei- und Heilmittel?

Private Zusatzversicherungen im Überblick

Siehe hierzu auf die Internetseite der DÄGfA (Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur).

Die DÄGfA hat für Sie die Fülle von Angeboten nach definierten Kriterien untersuchen lassen und gibt hier einen Überblick über diejenigen privaten Kassen, die in ihren Zusatzversicherungen die Kosten für von Ärzten ausgeführte Akupunkturbehandlung übernehmen , getrennt aufgeführt sind Versicherungen, die auch die chin. Arzneitherapie und andere Naturheilverfahren erstatten, wenn diese Therapien von Ärzten durchgeführt werden. Die Aufstellung stellt keine Bewertung, sondern lediglich eine Vorrecherche dar. Die Aufstellung erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Kosten der Tarife können wegen der zum Teil großen Unterschiede und der von individuellen Faktoren abhängigen Bedingungen (wie Geschlecht und Alter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) nicht angegeben werden. Vorgestellt werden die einzelnen Angebote nur in Bezug auf ihre Leistungen für Akupunkturbehandlungen, etwaige weitere enthaltene Versicherungsbausteine (Erstattungen für Sehhilfen, Zahnersatz, etc.) können bei den jeweiligen Versicherern individuell erfragt werden.

Besonderheiten

  • Ein Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz ist bei allen Versicherungsverträgen mit inbegriffen.
  • Viele der Tarife bieten weitere Leistungen an, z.B. Augen-Laser OP, Hilfsmittel, Hörgeräte, Heilmittel, Kostenübernahme zur Praxisgebühr, etc.
  • Beitragsrückerstattung aufgrund Leistungsfreiheit.
  • Es handelt sich nur um einen Überblick im Ansatz – ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
  • Den Verträgen liegen die jeweils gültigen Bedingungen zugrunde.

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